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Wir haben 40 eingetragene MitgliederDer neueste Nutzer ist Synchrumbkadi.
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Vertrag per Handschlag
5 verfasser
Seite 1 von 1
Vertrag per Handschlag
Ach was waren das für Zeiten, als man noch einen (mündlichen) Vertrag unter Geschäftsleuten einging: fester Blick in die Augen, Handschlag - und der Vertrag ist besiegelt. Gibt es das heute noch? Heute, da meistens nicht einmal mehr ein schriftlicher Vertrag eingehalten wird? Stattdessen wird mittels Hilfe von Winkeladvokaten versucht, sich vor den Verpflichtungen aus einem schriftlichen Vertrag zu drücken. Als gäbe es nur noch Gauner im Leben.....
Was macht ihr für Erfahrungen?
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Plüsch-Didi- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 99
Alter : 69
Ort : Vogtlandkreis
Anmeldedatum : 29.07.08
Re: Vertrag per Handschlag
Also Vertrag per Handschlag hat doch immer mit Vertrauen zu tun. Wer sich seines Gegenüber nicht sicher ist oder auch nur ansatzweise denkt, dass der andere vllt hinterhältig ist oder einfach nur sicher gehen will, falls doch was nicht so ist, wie es sein sollte, dann sollte er zum schriftlichen Vertrag übergehen. Eine Unterschrift ist besser als ein mündliches Versprechen, wonach sich der andere nicht mehr erinnern kann.
Aber sicherlich gibt es immer wieder diesen Vertrag per Handschlag. Dieses konkludente Handeln ist ja auch im Gesetz verankert zum Abschluss von Rechtsgeschäften. Die Konsequenzen bei nachträglichen Streitereien um Gewährleistung usw. sehe ich jeden Tag in der Arbeit - gerichtliche Verfahren usw. Man kann nur froh sein, dass für viele Rechtsgeschäfte ein Vertragsform verlangt wird, wie z.b. bei Hauskauf über den Notar.
lg
xp
Aber sicherlich gibt es immer wieder diesen Vertrag per Handschlag. Dieses konkludente Handeln ist ja auch im Gesetz verankert zum Abschluss von Rechtsgeschäften. Die Konsequenzen bei nachträglichen Streitereien um Gewährleistung usw. sehe ich jeden Tag in der Arbeit - gerichtliche Verfahren usw. Man kann nur froh sein, dass für viele Rechtsgeschäfte ein Vertragsform verlangt wird, wie z.b. bei Hauskauf über den Notar.
lg
xp
Vertrag per Handschlag
Hallo @ll
Na ich denke ein Vertrag per Handschlag kommt auch schon vor wenn ich nur eine Firma anrufe und diese mit einem Auftrag betraue.
Hier habe ich auch keine Unterschrift geleistet und nix schriftliches in der Hand.
Sollche Sachen werden doch Tägliche gemacht und deshalb würde ich nicht sagen das es aus der Welt ist.
Na ich denke ein Vertrag per Handschlag kommt auch schon vor wenn ich nur eine Firma anrufe und diese mit einem Auftrag betraue.
Hier habe ich auch keine Unterschrift geleistet und nix schriftliches in der Hand.
Sollche Sachen werden doch Tägliche gemacht und deshalb würde ich nicht sagen das es aus der Welt ist.
Black Angel- Super Moderator
- Anzahl der Beiträge : 357
Alter : 51
Ort : Saarland
Anmeldedatum : 27.07.08
Re: Vertrag per Handschlag
ist wie gesagt, dann immer nur ein problem, wenn es probleme gibt.
"Lustig" wirds dann immer erst, wenn man Sachen geliefert bekommt, die man gar nicht bestellt hat und sich ein anderer einen Scherz erlaubt. Wie nachweisen?
lg
xp
Hier habe ich auch keine Unterschrift geleistet und nix schriftliches in der Hand.
"Lustig" wirds dann immer erst, wenn man Sachen geliefert bekommt, die man gar nicht bestellt hat und sich ein anderer einen Scherz erlaubt. Wie nachweisen?
lg
xp
Re: Vertrag per Handschlag
gut ist zwar nicht schön sowasXPhile schrieb:"Lustig" wirds dann immer erst, wenn man Sachen geliefert bekommt, die man gar nicht bestellt hat und sich ein anderer einen Scherz erlaubt. Wie nachweisen?
im regelfall haste aber ja ein 14tägiges rückgaberecht und somit auser mit etwas aufwand verbunden kein größeres Problem
lg
Sklavin Randt- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 196
Alter : 42
Ort : Franken
Anmeldedatum : 14.08.08
Re: Vertrag per Handschlag
Im regelfall haste aber ja ein 14tägiges rückgaberecht und somit auser mit etwas aufwand verbunden kein größeres Problem
und da spreche ich nur mal die firmen an, die etwas herstellen sollen. ok die werden kaum ohne vorschuss arbeiten oder was schriftlichem. aber es würde jemand telefonisch einen auftrag z.b. herstellen eines tisches erteilen. und dann kommt der tisch geliefert, obwohl man ihn gar nicht bstellt hat, sondern ein anderer,. um sich daraus einen scherz zu machen. dann wirds schwer nachzuweisen, dass man es gar nicht bestellt hat und die arbeit des handwerkers muss dennoch irgendwie bezahlt werden.
lg
xp
Re: Vertrag per Handschlag
na ja in dem fall dürfte der handwerker der sich auf sowas einläst immer den kürzeren ziehen.
er hat da keinerlei möglichkeit nachzuweisen das die AGB akzeptiert wurden, und soweit ich mich entsinne gibts da sogar ein urteil das dann sogar uneingeschränktes rückgaberecht existiert.
der gelackmeierte währe da dann immer der handwerker, schon alein deswegen wird sich da keiner drauf einlassen.
er hat da keinerlei möglichkeit nachzuweisen das die AGB akzeptiert wurden, und soweit ich mich entsinne gibts da sogar ein urteil das dann sogar uneingeschränktes rückgaberecht existiert.
der gelackmeierte währe da dann immer der handwerker, schon alein deswegen wird sich da keiner drauf einlassen.
Sklavin Randt- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 196
Alter : 42
Ort : Franken
Anmeldedatum : 14.08.08
Re: Vertrag per Handschlag
Als ich das letztes mal gemacht habe hat es mich 80'000 Euros gekostetDidi & Caro schrieb:fester Blick in die Augen, Handschlag - und der Vertrag ist besiegelt.
Shy Robbiani- Neuling
- Anzahl der Beiträge : 4
Anmeldedatum : 15.08.08
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