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Beitrag  Carola B Mi Aug 20, 2008 1:09 pm

Beschäftigt man mindestens einen Arbeitnehmer, muss man als Arbeitgeber an die BG berappen. Soweit klar.

Es handelt sich eben um eine Zwangsmitgliedschaft, und da heisst es : du hast eben nicht deinen wahren errechneten Beitrag zu entrichten, sondern den Mindestbeitrag der jeweiligen BG. Es geht eben anders zu bei solchen Zwängen als bei einer frei zu entscheidenden Mitgliedschaft z.B. bei privaten Versicherungen.

Besonders fies ist der BG-Beitrag bei nur einem Mini-Angestellten, wie bei uns. Für eine 420-€-Kraft werden 11 € Jahresbeitrag errechnet. Dies wird natürlich auf 85 € Jahresbeitrag - fast das Achtfache! - aufgerundet. Evil or Very Mad Evil or Very Mad Dann kommen noch Konkursausfallgelder obendrauf. Letzteres fällt ab 2009 übrigens weg und wird durch die Krankenkassen eingetrieben.

Was soll man sich aufregen, unterschlagen wir dem Staat lieber was anderes, was nicht so auffällt....z.B. GEZ.....
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Berufsgenossenschaften-Zwangsmitglied Empty Re: Berufsgenossenschaften-Zwangsmitglied

Beitrag  Black Angel Do Aug 21, 2008 2:33 pm

Carola B schrieb:
Was soll man sich aufregen, unterschlagen wir dem Staat lieber was anderes, was nicht so auffällt....z.B. GEZ.....

@ Carola

Von uns würde doch niemand im Traum daran denken, unseren Staat zu bescheissen, oder ? Twisted Evil

Aber auch wenn die Einnahmen und die Art umstritten sein mögen, so ist die BG doch eine sinnvolle Institution, die den Arbeitnehmer vor Gefahren in seinem Beruf schützen soll, durch verschieden Maßnahmen.
Ausserdem übernimmt die BG bei einem Berufsunfall bzw Wegeunfall zur Arbeit die gesamten Behandlungskosten etc für den Arbeitnehmer.

Den Beitrag zahlt ja nur der Arbeitgeber an die BG nicht der Arbeitnehmer und wenn Du nicht so viele meldepflichtige Arbeitsunfälle hat, wird sich auch der Beitrag nicht erhöhen.

Problem ist halt nur, wenn Du dich immer zu oft am Papier in den Finger schneidest. lol!
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